Unsere Leistungen

PKW Klassen

Klasse B

Kraftfahrzeuge
mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse) Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg

Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg

Zweiradklassen

M25 (Mofa-Prüfbescheinigung)

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. Nur theoretische, keine praktische Prüfung.

(Mindestalter 15 Jahre, die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein)

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen

Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Klasse A1

Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW

Klasse A2 (NEU) (früher Klasse A beschränkt)

Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.

Klasse A

Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW.

ASF Kurse

Anmeldung:

Für die verbindliche Anmeldung zum Seminar müsst Ihr mit folgenden Unterlagen persönlich in unserer Filiale

  • Personalausweis

  • Führerschein (falls vorhanden)

  • Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde (Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar)

Aufbauseminare müssen in Gruppen von mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmern durchgeführt werden. Unsere Seminare finden regelmäßig statt, da wir durchgehend zu jedem unserer Seminare die Mindestteilnehmerzahl von 6 erreichen und das Seminar stattfinden darf.

Die Seminare beinhalten 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und eine 30-minütige Fahrprobe, die zwischen der ersten und der zweiten Sitzung stattfindet. Die Termine für die Fahrprobe werden in der ersten Sitzung gemeinsam mit den Teilnehmern vereinbart.

Das Aufbauseminar muss innerhalb von mind. 14 Tagen und max. 4 Wochen abgeschlossen werden.

Nächster Termin:

Wer muss an einem ASF-Seminar teilnehmen?

Teilnehmen an einem solchen Seminar muss jeder, der mindestens mit einer schwerwiegenden Auffälligkeit (Kategorie A) oder zwei weniger schwerwiegenden Auffälligkeiten (Kategorie B)

Was passiert nach dem Seminar?

  • die Probezeit wird um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre verlängert

  • bei einer weiteren Auffälligkeit wird eine kostenpflichtige letzte Verwarnung ausgesprochen

  • erneutes Auffallen (dritte Auffälligkeit) führt zum Führerscheinentzug und anschließender MPU!

Ablauf des Seminars:

Keine Prüfung
4 theoretische Sitzungen von je 135 Minuten
30 Minuten Fahrprobe mit dem Fahrlehrer und weiteren zwei Teilnehmern im Auto
Die Teilnahme an allen Sitzungen ist Pflicht! Pünktlichkeit ist Pflicht!

Erste-Hilfe Kurse

Bei uns in der Fahrschule finden regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse statt. Solch ein Kurs ist notwendig, falls du gerade mit deinem Füherschein beginnst. Sprich uns einfach darauf an!